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Inhaberaktien vs. Namensaktien

Inhaberaktie Namensaktie


Worin unterscheiden sich Inhaberaktien von Namensaktien?

Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unserer YouTube-Reihe “BusinessFragen kompetent und verständlich beantwortet”.

Namensaktien unterscheiden sich vor allem in drei wesentlichen Bereichen von Inhaberaktien. Einerseits durch die Eintragung ins Aktienregister, und andererseits durch den Dividenden- und Stimmrechtsanspruch, sowie der Art der Übertragung.

In Österreich und Deutschland gelten Inhaberaktien sicherlich als die Standardform von Aktien, wohingegen in Japan oder den USA Namensaktien durchaus beliebt sind.

Für Inhaberaktien gilt, dass die Person, welche die Aktie besitzt auch ohne zusätzlichen Nachweis die Rechte daraus geltend machen kann. Es ist keine Eintragung in das Aktienregister notwendig.

Im Unterschied hierzu erfolgt bei Namensaktien eine Eintragung ins Aktienregister und nur die dort eingetragene Person hat Anspruch auf das Dividendenrecht bzw. Stimmrecht.

Darüber hinaus gibt des weiteren einen Unterschied in der Art der Übertragung. Während Inhaberaktien relativ einfach zu übertragen sind, wird bei Namensaktien eine Übertragungserklärung benötigt.

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Gepostet in der Kategorie: Wertpapiere | Börse | Persönliche Finanzen

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